Antrag der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Loxstedt vom 28.06.2020:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen, um darauf hinzuwirken, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße L143 zwischen Nesse und Loxstedt wieder auf 70 km/h begrenzt wird.“
Begründung:
Niedersachsen gehört seit vielen Jahren zu den Bundesländern mit den höchsten Zahlen von Baumunfällen im Straßenverkehr. Zur Bekämpfung dieser Unfallursache wurde von 2014 bis 2017 (höchstens 2018) ein niedersachsenweites Verkehrssicherheitsprogramm in ausgewählten Landkreisen durchgeführt und evaluiert. Modellregion war auch der Landkreis Cuxhaven. Zur Reduzierung der Unfallzahlen und -folgen wurde z. B. auf der Landesstraße L143 zwischen Nesse und Loxstedt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert.
Obwohl der Modellversuch insgesamt als sehr positiv bewertet und mit einer Senkung der Unfallzahlen verbunden war, wurden die angeordneten Verkehrsbeschränkungen nach Auslaufen des Modellversuchs wieder aufgehoben. Mit der jetzt wieder zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h erhöht sich die Unfallgefahr.
An der Landesstraße zwischen Nesse und Loxstedt liegen beiderseits Einzelhäuser mit Geschäftsverkehr und Straßeneinmündungen (Kieswerke, Tennisplatz Nesse, Siedlung Brunnenkamp). In der gutachterlichen Stellungnahme, die 2015 im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur Erschließung des Neubaugebietes Brunnenkamp erstellt wurde, wird für diese Strecke ebenfalls eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h empfohlen.
In den nächsten Monaten beginnen vor der Ortseinfahrt von Loxstedt die Bauarbeiten zur Erstellung der geplanten neuen Sportanlage. Dabei werden auch umfangreiche Baumaßnahmen im Straßenraum erforderlich und zusätzlicher Bauverkehr ist zu erwarten. Außerdem berichten Anlieger an den Ortsein/ausfahrten innerhalb der betroffenen Ortschaften von deutlich höheren Kfz-Geschwindigkeiten seit Aufhebung der außerörtlichen
Geschwindigkeitsbegrenzung. In diesen Ortslagen wohnen auch Familien mit kleinen Kindern.
Wir halten die Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aber nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch wegen der ökologischen Auswirkungen für falsch. Ein möglicher positiver Effekt der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung liegt in einer theoretischen Zeitersparnis für einzelne Kfz-Fahrer*innen. Allerdings beträgt die Entfernung zwischen den beiden Ortschaften nur etwa einen Kilometer. Wenn auf der Strecke mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h statt 70 km/h gefahren wird, ergibt das eine Zeitersparnis von gerade einmal ca. 15 Sekunden. Das gilt aber nur für den Fall, dass dann auch von Ortschild zu Ortschild mit 100 km/h gefahren würde. Im realistischen Fall, unter der
Berücksichtigung von Beschleunigungs- und Abbremsstrecken, reduziert sich die Zeitersparnis auf wenige Sekunden. Diese minimale Zeitersparnis wird erkauft durch erhöhte Emissionen von klimaverändernden Treibhausgasen und gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen, Feinstaub und Lärm.
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